Der unter dem Leitwort „Glauben.Gemeinsam.Gestalten.“ aktuell im Erzbistum Paderborn voranschreitende „Bistumsprozess“ mit der Transformation von Pastoral und Verwaltung hat eine wichtige Wegmarke erreicht: Nach einer breit angelegten Beteiligung wurde am 8. Mai bekanntgegeben, dass es künftig im Erzbistum Paderborn 21 Seelsorgeräume mit je einem eigenen pastoralen Profil geben wird.
Diese 21 Seelsorgeräume werden in der Regel aus je einer Pfarrei bestehen. Um diese Vorgabe zu erreichen, werden die Pfarrgemeinden innerhalb eines Seelsorgeraumes sukzessiv aufgelöst und im Rahmen eines Fusionsprozesses Teil einer neu errichteten Pfarrei. Es sind vor allem rechtliche und organisatorische Gründe, die es sinnvoll erscheinen lassen, dass ein Seelsorgeraum aus je einer Pfarrei bestehen soll: Wenn es innerhalb eines Seelsorgeraums nur eine Pfarrei gibt, werden Zuständigkeiten klarer, Entscheidungswege einfacher und Verwaltungsstrukturen schlanker.
Für das Dekanat Hagen-Witten bedeutet die Entscheidung des Erzbistums konkret Folgendes: Aus dem Dekanat mit seinen rund 70.000 Katholiken wird im Rahmen des Bistumsprozesses künftig ein Seelsorgeraum. Aktuell gibt es im Dekanat Hagen-Witten, das aus vier pastoralen Räumen besteht, 18 Pfarreien und eine Pfarrvikarie. Daraus soll ab 2028 durch Fusionsprozesse nach und nach eine Pfarrei entstehen.
Alle weiteren Informationen zum Bistumsprozess entnehmen Sie bitte folgendem Link: Bistumsprozess