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Weitere Schritte auf dem Weg zum Seelsorgeraum

St. Marien Hagen

Auf dem Weg zum künftigen Seelsorgeraum Hagen-Witten wurde von Seiten des Erzbistums Paderborn zwei wichtige Beschlüsse bekanntgegeben:

  1. Anfang Juli hat das Erzbistum die Übergangsleitungen benannt, die ab dem 1. Advent 2026 die Aufgabe des Dechanten und der stellv. Dechanten übernehmen wird. Für den Bereich des Seelsorgeraumes Hagen-Witten besteht die Übergangsleitung aus einem Zweierteam. Pfarrer Dieter J. Aufenanger und Pfarrer Dirk Salzmann bilden zusammen die Übergangsleitung. Weitere Informationen zur Übergangleitung entnehmen Sie bitte folgendem Link: Erzbistum benennt Übergangsleitungen

  2. Mit Datum vom 13. Juli 2026 hat Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz das „Gesetz zur Errichtung der Seelsorgeräume und zur Gestaltung der Übergangsphase (Errichtungs- und Übergangsgesetz – EÜG)“ unterzeichnet. Mit diesem Gesetz wird die Rechtsgrundlage für die Errichtung der künftigen Seelsorgeräume geschaffen. Im Gesetz wird u.a. die Beauftragung der Leitung des Seelsorgeraumes in der Übergangsphase geregelt, außerdem die Zusammensetzung des Übergangsrates, der beratenden Charakter hat und die Netzwerkbildung im umschriebenen Seelsorgeraum fördern soll. Auch hierzu sei für weitere Informationen auf den entsprechenden Link des Erzbistums verwiesen: Übergangsgesetz